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Verwaltungsbeirat

Die Eigentümer können einen Verwaltungs­beirat ‚bestellen’ (wählen), der aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und einem weiteren Wohnungs­eigentümer besteht. Der Beirat ist kein Aufsichtsrat, sondern unterstützt den Verwalter. Zusätzlich hat der Beirat aber Prüf­aufgaben. Er soll – bevor die Versammlung darüber beschließt – Kostenvoranschläge, Wirtschafts­plan, Abrechnung und Rechnungs­legung prüfen und mit seiner (persönlichen) Stellungnahme versehen. Die endgültige Ent­scheidung darüber bleibt der Eigentümerversammlung vorbehalten. Der Beirats­vorsitzende beruft bei Bedarf die Sitzung des Verwaltungsbeirates ein. Fachlich ist der Beirat mit einem Kaufmann, einem Techniker und einem Wohnungs­eigentümer ideal besetzt.

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