Verwaltungsbeirat
Die Eigentümer können einen Verwaltungsbeirat ‚bestellen’ (wählen), der aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und einem weiteren Wohnungseigentümer besteht. Der Beirat ist kein Aufsichtsrat, sondern unterstützt den Verwalter. Zusätzlich hat der Beirat aber Prüfaufgaben. Er soll – bevor die Versammlung darüber beschließt – Kostenvoranschläge, Wirtschaftsplan, Abrechnung und Rechnungslegung prüfen und mit seiner (persönlichen) Stellungnahme versehen. Die endgültige Entscheidung darüber bleibt der Eigentümerversammlung vorbehalten. Der Beiratsvorsitzende beruft bei Bedarf die Sitzung des Verwaltungsbeirates ein. Fachlich ist der Beirat mit einem Kaufmann, einem Techniker und einem Wohnungseigentümer ideal besetzt.