Wohnungseigentümer
Der Sonder-/Teileigentümer ist Alleineigentümer seiner Räume, jedoch gleichzeitig Miteigentümer an der gesamten Wohnanlage. Für die Instandhaltung/Instandsetzung seines Sondereigentums ist er selbst zuständig. Der Wohnungseigentümer verfügt alleine über sein Sondereigentum und kann, wie alle anderen Miteigentümer oder deren Mieter, das gemeinschaftliche Eigentum mitbenutzen, immer jedoch nur in dem Maße, dass dadurch keinem anderen Eigentümer ein unzumutbarer Nachteil entsteht. Alle Eigentümer sind untereinander gleichberechtigt und zum ordnungsmäßigen Gebrauch verpflichtet. Sie entscheiden in der Eigentümerversammlung gemeinsam und durch Stimmenmehrheit über die zur Verwaltung ihres Eigentums ordnungsmäßigen Maßnahmen.