Verwalter Mietverwaltung
Die Miethausverwaltung (Miet-Verwaltung) kümmert sich um die finanziellen (kaufmännischen), technischen und im weitesten Sinne rechtlichen Angelegenheiten eines Miethauses. Anders als die WEG-Verwaltung, die das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft betreut, obliegt der Miethausverwaltung insbesondere die Vermietung sowie Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Objekts.
Eigentümer können eine einzelne natürliche Person, mehrere Personen (etwa Ehegatten, BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft) oder auch eine juristische Person (etwa GmbH) sein. Die Aufgaben eines Hausverwalters sind breit gefächert, entscheidend ist, was im Verwaltungsvertrag zwischen Eigentümer und Verwalter vereinbart wurde. Die Aufgaben eines Hausverwalters umfassen die kaufmännischen, technischen und weitestgehend juristische Aufgaben wie…