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Verwalter Mietverwaltung

Die Miet­hausverwaltung (Miet-Verwaltung) kümmert sich um die finanziellen (kaufmännischen), technischen und im weitesten Sinne rechtlichen Angelegenheiten eines Miethauses. Anders als die WEG-Verwaltung, die das gemein­schaftliche Eigentum einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft betreut, obliegt der Miet­haus­verwaltung insbesondere die Vermietung sowie Durchführung und Abwicklung von Miet­verhältnissen für den Eigentümer des Objekts.

Eigentümer können eine einzelne natürliche Person, mehrere Personen (etwa Ehegatten, BGB-Gesellschaft, Erben­gemeinschaft) oder auch eine juristische Person (etwa GmbH) sein. Die Aufgaben eines Haus­verwalters sind breit gefächert, entscheidend ist, was im Verwaltungs­vertrag zwischen Eigentümer und Verwalter vereinbart wurde. Die Aufgaben eines Hausverwalters umfassen die kaufmännischen, technischen und weitestgehend juristische Aufgaben wie…

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Mietverwaltung


Immobilien zählen nach wie vor zu den besonders sicheren Kapitalanlagen – vorausgesetzt, sie werden fachgerecht betreut und gepflegt.

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Wohnungs­eigentums­verwaltung (WEG-Verwaltung) – wir verwalten als Ihr starker Partner umfangreiche Bestände in NRW und konzen­trieren uns insbesondere auf Dienst­leistungen im Bereich der WEG- und Hausverwaltung.

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Sonder­eigentums­verwaltung (SEV) – als Besitzer einer Eigentumswohnung sind Sie Teil einer Wohnungs­­eigentümer­­gemeinschaft. Das Gebäude ist in Gemeinschafts­eigentum und Sondereigentum aufgeteilt.

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