Teilungserklärung
In der Teilungserklärung erklärt der bisherige Allein-Eigentümer vor einem Notar die Aufteilung des Gebäudes mit laufender Nummerierung des einzelnen Wohnungseigentums unter Angabe der Lage, der Räume, ggf. der Größe etc. Da jeder Käufer auch gleichzeitig Miteigentümer am Gemeinschaftseigentum ist, werden der jeweiligen Einheit immer Miteigentumsanteile (in Prozent oder 1.000/Tausendstel) am gemeinschaftlichen Eigentum zugewiesen. Dazu gehören Grundstück, Fassade, Dach, Heizung, gemeinschaftliches Vermögen etc. Jeder Käufer erhält mit den Kaufunterlagen eine Kopie dieser Teilungserklärung.