Als Teileigentum werden die Räume des Sondereigentums bezeichnet, die nicht zu Wohnzwecken dienen. Unter diesen Begriff fallen somit gewerbliche Räume, Garagen, noch nicht ausgebaute Dachgeschosse, Lagerräume etc.
Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) – wir verwalten als Ihr starker Partner umfangreiche Bestände in NRW und konzentrieren uns insbesondere auf Dienstleistungen im Bereich der WEG- und Hausverwaltung.
Sondereigentumsverwaltung (SEV) – als Besitzer einer Eigentumswohnung sind Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Gebäude ist in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum aufgeteilt.