Schenkung
Weil man nur mit Eintrag im Grundbuch rechtmäßig eine Immobilie sein Eigentum nennen darf, ist es nicht möglich, einfach die Hausschlüssel zu übergeben. Für den Eigentumsübergang ohne Kaufpreiszahlung ist ebenso eine notarielle Beglaubigung notwendig, welche in diesem Fall mit einem Schenkungsvertrag vollzogen wird.
Prinzipiell kann ein Kind auch das Haus für einen Euro kaufen, dann handelt es sich um eine gemischte Schenkung einer Immobilie. Der Kaufpreis ist grunderwerbsteuerpflichtig, die Differenz zwischen ihm und dem Wert der Immobilie wird als Schenkung behandelt und danach besteuert.