slide
slide
slide
slide

Schenkung

Weil man nur mit Eintrag im Grundbuch rechtmäßig eine Immobilie sein Eigentum nennen darf, ist es nicht möglich, einfach die Haus­schlüssel zu übergeben. Für den Eigentums­übergang ohne Kauf­preis­zahlung ist ebenso eine notarielle Beglaubigung notwendig, welche in diesem Fall mit einem Schenkung­svertrag vollzogen wird.

 

Prinzipiell kann ein Kind auch das Haus für einen Euro kaufen, dann handelt es sich um eine gemischte Schenkung einer Immobilie. Der Kaufpreis ist grund­erwerb­steuer­pflichtig, die Differenz zwischen ihm und dem Wert der Immobilie wird als Schenkung behandelt und danach besteuert.

Artikel teilen

Letzter Artikel
Nächster Artikel

Mietverwaltung


Immobilien zählen nach wie vor zu den besonders sicheren Kapitalanlagen – vorausgesetzt, sie werden fachgerecht betreut und gepflegt.

mehr erfahren

WEG-Verwaltung


Wohnungs­eigentums­verwaltung (WEG-Verwaltung) – wir verwalten als Ihr starker Partner umfangreiche Bestände in NRW und konzen­trieren uns insbesondere auf Dienst­leistungen im Bereich der WEG- und Hausverwaltung.

mehr erfahren

SE-Verwaltung


Sonder­eigentums­verwaltung (SEV) – als Besitzer einer Eigentumswohnung sind Sie Teil einer Wohnungs­­eigentümer­­gemeinschaft. Das Gebäude ist in Gemeinschafts­eigentum und Sondereigentum aufgeteilt.

mehr erfahren