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Mietspiegel

Der Mietspiegel informiert über das Mietpreisniveau in einer Gemeinde. Kernstück ist die Mietpreistabelle, in der für Wohnungen ähnlicher Beschaffenheit und Größe die ortsüblichen Mieten als Preise pro Quadratmeter Wohnfläche aufgelistet sind. Dazu werden sowohl die durchschnittlichen Mieten, als auch Mietpreisspannen ausgewiesen.

Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel: Der einfache Mietspiegel wird ohne Anwendung wissenschaftlicher Verfahren von den Gemeinden oder den ortsansässigen Vermieter- und Mietervertretern aufgestellt und anerkannt. Vor Gericht kann der einfache Mietspiegel als Beweis abgelehnt werden.

Im Geltungsbereich eines einfachen Mietspiegels muss sich ein Vermieter, wenn er die Miete erhöhen will, nicht auf diesen Mietspiegel berufen. Das ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Mietspiegels anders: Der qualifizierte Mietspiegel wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und muss von Vermietern bei Mieterhöhungen berücksichtigt werden. So darf im Geltungsraum eines qualifizierten Mietspiegels bei Neuvermietungen die Miete maximal um 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sofern am Ort keine Mietpreisbremse gilt, die andere Regeln vorschreibt.

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