slide
slide
slide
slide

Mietpreisbremse

In den vergangenen Jahren ist das Mietniveau in Deutschland rasant gestiegen. Vermieter erhöhten Kaltmieten um 20, teilweise sogar um bis zu 45 Prozent. Die verschärfte Mietpreisbremse soll diese Entwicklung verlangsamen. So funktioniert die Mietpreisbremse: Bei der Wiedervermietung von Bestands­wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungs­markt darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ob der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, entscheiden die einzelnen Bundesländer. Wie hoch die Vergleichsmiete ist, kann dem einfachen oder qualifizierten Miet­spiegel vor Ort entnommen werden.

Bereits zwei Jahre vor der Miet­preisbremse wurde eine sogenannte Kappungsgrenze eingeführt. Auch sie wurde ins Leben gerufen, um Mieter vor zu stark steigenden Mieten zu schützen. Unterschied Mietpreisbremse und Kappungsgrenze: Die Mietpreisbremse deckelt die Preise bei Neuvermietung, die Kappungs­grenze gilt bei bestehenden Miet­verhältnissen. Sie regelt, dass die Miete für ein Mietobjekt innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen darf. Die Bundesländer können die Kappungs­grenze in Gebieten mit Wohnungs­mangel zudem für fünf Jahre auf 15 Prozent senken.

Artikel teilen

Letzter Artikel
Nächster Artikel

Mietverwaltung


Immobilien zählen nach wie vor zu den besonders sicheren Kapitalanlagen – vorausgesetzt, sie werden fachgerecht betreut und gepflegt.

mehr erfahren

WEG-Verwaltung


Wohnungs­eigentums­verwaltung (WEG-Verwaltung) – wir verwalten als Ihr starker Partner umfangreiche Bestände in NRW und konzen­trieren uns insbesondere auf Dienst­leistungen im Bereich der WEG- und Hausverwaltung.

mehr erfahren

SE-Verwaltung


Sonder­eigentums­verwaltung (SEV) – als Besitzer einer Eigentumswohnung sind Sie Teil einer Wohnungs­­eigentümer­­gemeinschaft. Das Gebäude ist in Gemeinschafts­eigentum und Sondereigentum aufgeteilt.

mehr erfahren