Betriebskostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung wird auch als Betriebskostenabrechnung bezeichnet und hat eine Aufstellung aller innerhalb eines Jahres angefallenen Kosten neben der Kaltmiete zum Inhalt. So muss jeder Mieter eines Hauses zusätzlich zur Kaltmiete einen bestimmten Abschlag zahlen.
Eine Nebenkostenabrechnung der Wohnung dürfen Vermieter nur stellen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sind neben der Kaltmiete keine Nebenkosten aufgeführt, haben Vermieter theoretisch keinen Anspruch auf Zahlung.
Zu den Betriebskosten, die auf die Miete aufgeschlagen werden, gehören die folgenden:
- Grundsteuer
- Kosten für Haftpflicht- oder Gebäudeversicherungen, Heizkosten (zum Großteil verbrauchsabhängig)
- Kosten für die Wasserversorgung und -erwärmung
- Gebühren für Abwasser
- Gebühren für die Müllabfuhr
- Kosten für die Straßenreinigung
- Kosten für einen Aufzug
- Schornstein-Reinigungskosten
- Hausbeleuchtung
- Kosten für einen Hausmeister oder Reinigungs- und Gartenarbeiten
- Kosten für Kabelfernsehen und Antennen
- Kosten für Waschmaschine, Trockner, etc., falls vom Vermieter bereitgestellt
- Sonstige Betriebskosten.