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Betriebskostenabrechnung

Die Nebenkosten­abrechnung wird auch als Betriebs­kosten­abrechnung bezeichnet und hat eine Aufstellung aller innerhalb eines Jahres angefallenen Kosten neben der Kaltmiete zum Inhalt. So muss jeder Mieter eines Hauses zusätzlich zur Kaltmiete einen bestimmten Abschlag zahlen.

Eine Neben­kosten­abrechnung der Wohnung dürfen Vermieter nur stellen, wenn dies im Miet­vertrag vereinbart wurde. Sind neben der Kaltmiete keine Neben­kosten aufgeführt, haben Vermieter theoretisch keinen Anspruch auf Zahlung.

Zu den Betriebskosten, die auf die Miete aufgeschlagen werden, gehören die folgenden:

  • Grund­steuer
  • Kosten für Haftpflicht- oder Gebäude­versicherungen, Heizkosten (zum Großteil verbrauchs­abhängig)
  • Kosten für die Wasserversorgung und -erwärmung
  • Gebühren für Abwasser
  • Gebühren für die Müll­abfuhr
  • Kosten für die Straßen­reinigung
  • Kosten für einen Aufzug
  • Schorn­stein-Reinigungs­kosten
  • Haus­beleuchtung
  • Kosten für einen Hausmeister oder Reinigungs- und Garten­arbeiten
  • Kosten für Kabel­fernsehen und Antennen
  • Kosten für Wasch­maschine, Trockner,  etc., falls vom Vermieter bereit­gestellt
  • Sonstige Betriebs­kosten.

 

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